Ab 1. Juli: Neues Reiserecht für Pauschalreisen

28. Mai 2018 04:21

Ab dem 1. Juli tritt das neue Pauschalreiserecht in Kraft. Das neue Gesetz passt sich an das Zeitalter der Online-Reisebuchungen an. Die vorherige Regelung stammt aus dem Jahr 1990 und war noch auf stationäre Reisebüros zugeschnitten. Da Urlaubsbuchungen immer mehr auf Onlineportalen getätigt werden und sich die Reiselustigen dort mit wenigen Klicks sowohl eine Pauschalreise raussuchen, als auch einen Urlaub individuell mit Flug, Hotel und Mietwagen zusammenstellen können, musste eine angepasste Gesetzeslage her.

Urteil-Hammer
Das neue Reiserecht gilt EU weit.

Das neue Pauschalreiserecht ist eine Umsetzung der neuen EU-Reiserichtlinien und bringt dem Verbraucher, allen Befürchtungen zum Trotz, einige Vorteile – und ist zudem auch für Urlauber, die keine „klassische“ Pauschalreise buchen, relevant.
Doch was ändert sich ab Juli konkret? Bei den Buchungen hatte der Verbraucher bisher die Wahl zwischen einer Pauschalreise und einer Individualreise. Während das Pauschalpaket gut abgesichert ist und beispielsweise bei Insolvenz des Veranstalters das Recht besteht sein Geld zurück zu bekommen, galt bisher hingegen für Urlauber, die alles einzeln buchen, nur das allgemeine Vertragsrecht, wie zum Beispiel das Beherbergungsrecht bei Hotels.
Durch das neue Reiserecht entsteht künftig eine weitere Kategorie: die verbundene Reiseleistung. Diese Rechtsform entsteht, wenn ein Reisebüro oder Portal mindestens zwei Leistungen für eine Reise innerhalb eines Tages verkauft und auch gemeinsam abrechnet. Durch die gemeinsame Buchung stehen nun dem Kunden die gleichen Rechte wie bei einer Pauschalreise zu. Der Vermittler der Reiseleistungen wird dadurch zum Veranstalter und haftet selbst für Mängel.

Reiseveranstalter reagieren auf neue Rechtslage

Die Reiseveranstalter reagieren auf das neue Gesetz mit für den Urlauber zuvorkommenden Neuerungen: TUI bietet künftig auch Einzelleistungen mit Pauschalreiseschutz an. Da eine Pauschalreise aus mindestens zwei Leistungen bestehen muss, führt TUI nun ein neues Servicepaket ein („TUI Plus Paket“), welches eine Krisenfallabsicherung und 24-Stunden-Betreuung umfasst. Auch Schauinsland-Reisen hat auf die neuen Regelungen reagiert: Künftig werden die Buchung von einzelnen Unterkünften auch als Pauschalreise behandelt.
Ab dem 1. Juli ändern sich noch weitere Dinge für Urlauber und Veranstalter: Bei Inkrafttreten gilt das Pauschalreiserecht nicht mehr für Ferienwohnungen und Ferienhäuser. Des Weiteren sind Tagesreisen erst ab 500 Euro durch das neue Gesetz abgedeckt. Einer der größten Nachteile für den Verbraucher ist die Änderung, dass der Preis der gebuchten Reise künftig bis 20 Tage vor Reisebeginn erhöht werden kann. Bisher durfte der Veranstalter 4 Monaten vor Reisebeginn den Preis nicht ändern.
Erfreulich für den Urlauber ist aber die Neuerung, dass Reisemängel bis zu zwei Jahren nach dem Urlaub angezeigt werden können. Eine großzügige Änderung und großer Vorteil für Kunden, betrug die Frist zuvor schließlich nur einen Monat.

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