Zu einer sorglosen und erholsamen Reise gehört auch die Gewissheit, gegen Risiken abgesichert zu sein. Wir zeigen Ihnen hier, welche Reiseversicherungen es gibt und was diese leisten. So können Sie selbst entscheiden, welcher Schutz Ihnen für Ihre bevorstehende Reise sinnvoll erscheint.
Inhaltsverzeichnis – Reiseversicherung
Reiserücktrittversicherung
Eine Reiserücktrittversicherung (auch als Reisekostenversicherung oder Reiserücktrittskostenversicherung bekannt) greift, wenn Sie die gebuchte Reise aus einem wichtigen und unerwarteten Grund absagen müssen oder wollen. Welche Gründe hierbei als ausreichend akzeptiert werden, ist in den AGBs des jeweiligen Versicherungsanbieters aufgeführt. Auf jeden Fall abgesichert sind Todesfälle in der Familie, nicht vorhersehbare schwerwiegende Krankheiten, schwere Unfälle oder der unerwartete Verlust des Arbeitsplatzes. Eine Trennung vom Partner ist dagegen nicht immer ein Grund, den die Reiserücktrittversicherung akzeptiert. Kommt die Reiserücktrittversicherung zum Einsatz, übernimmt sie die Stornogebühren, die der Reiseveranstalter bei einem Rücktritt der gebuchten Reise von Ihnen verlangt. Diese Kosten trägt die Versicherung ganz oder überwiegend, je nachdem, ob Sie sich für einen günstigeren Tarif mit Selbstbehalt oder nicht entschieden haben. Vor allem bei teuren und weit im Voraus gebuchten Urlauben ist eine Reiserücktrittversicherung sinnvoll. Auch ältere Menschen und Familien mit Kindern, bei denen ein erhöhtes Stornorisiko besteht, sind mit dem Abschluss einer solchen Reiseversicherung gut beraten.
Reiseabbruchversicherung
Häufig ist die Reiseabbruchversicherung ein Baustein der Reiserücktrittversicherung, man kann sie aber auch separat abschließen. Die Reiseabbruchversicherung schützt Sie vor den finanziellen Risiken, wenn Sie Ihre Reise ungeplant abbrechen oder verlängern müssen. Sie greift zum Beispiel, wenn ein enger Familienangehöriger oder Mitreisender stirbt, Ihnen im Urlaub plötzlich der Job gekündigt wird oder Sie während der Reise erkranken und so erst später als geplant zurückreisen können. In diesen Fällen übernimmt die Versicherung die Mehrkosten für den verlängerten Aufenthalt bzw. eine plötzliche vorzeitige Abreise. Auch erstattet sie in den meisten Fällen nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen.
Reisekrankenversicherung
Die Reisekrankenversicherung sorgt für Ihren Gesundheitsschutz im Urlaub und ist bei einer Auslandsreise für gesetzlich Krankenversicherte und unter Umständen auch für Privatversicherte dringend zu empfehlen. Eine Auslandsreise-Krankenversicherung übernimmt die Kosten im Ausland, die bei einer Krankheit oder einem Unfall entstehen. Dazu gehören die Kosten für die ärztliche Behandlung, für einen eventuell nötigen Krankenhaustransport durch den Rettungsdienst und gegebenenfalls für die sofortige Rückreise nach Hause, falls die medizinische Versorgung im Urlaubsland unzureichend ist oder man nicht wochenlang in einem ausländischen Krankenhaus verbringen möchte. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt solche Kosten nur teilweise und lediglich in EU-Ländern und Staaten, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat (Liste Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland). Passiert etwas Schlimmeres, das einen Rücktransport nach Deutschland nötig macht, kommt die gesetzliche Krankenversicherung zum Beispiel nicht dafür auf. Wer in Ländern wie den USA oder Tunesien ins Krankenhaus muss, kann sich ohne Auslandsreise-Krankenversicherung auf hohe Kosten gefasst machen, denn er genießt in solchen Ländern keinerlei Krankenversicherungsschutz. Da es gerade im Urlaub, zum Beispiel durch Unfälle bei Freizeitunternehmungen oder Lebensmittelvergiftungen, schnell zu gesundheitlichen Problemen kommen kann, ist die Reisekrankenversicherung wirklich sinnvoll, zumal sie relativ preiswert abgeschlossen werden kann. Für alle, die mehrmals im Jahr ins Ausland reisen, ist eine Jahres-Reisekrankenversicherung die beste Wahl, da sie günstiger ist, als für jede Reise eine einzelne Reisekrankenversicherung abzuschließen.
Reisegepäckversicherung
Die Reisegepäckversicherung leistet finanziellen Ersatz für auf Reisen abhandengekommenes oder beschädigtes Gepäck. Sie übernimmt außerdem die Kosten, die Ihnen entstehen, wenn Sie Ersatz kaufen müssen, weil Ihr Gepäck erst später am Urlaubsort eintrifft. Bis zu welcher Summe die Versicherung Kosten übernimmt, ist in den Vertragsbedingungen geregelt. Vor allem dann, wenn Sie wertvolle Dinge, wie einen Laptop oder teuren Schmuck mit in den Urlaub nehmen möchten, kann eine Reisegepäckversicherung eine sinnvolle Option sein. In manchen Fällen ist Urlaubsgepäck bereits über die Außenversicherung der Hausratversicherung oder über den Reiseveranstalter und die Airline mitversichert.
Soforthilfeversicherung
Die Soforthilfeversicherung leistet im Ausland direkte Hilfe bei Notfällen wie Krankheiten oder Unfällen. Sie übernimmt beispielsweise die Kosten für einen Rücktransport aus medizinischen Gründen, streckt das Geld für einen Krankenhausaufenthalt vor und kümmert sich, wenn man im Urlaub sein Bargeld verliert oder einen Anwalt benötigt. Des Weiteren trägt sie die Reisekosten eines Angehörigen, wenn man im Urlaub im Krankenhaus liegt. Manche Leistungen werden bereits von anderen Versicherungen wie der Auslandsreise-Krankenversicherung erbracht, sodass Sie vor Abschluss einer Soforthilfeversicherung die Leistungen genau prüfen und sich überlegen sollten, ob Sie diese Versicherung wirklich benötigen.
Weitere Reiseversicherungen
Reiseunfallversicherung und Reisehaftpflichtversicherung
Neben den oben vorgestellten Reiseversicherungen gibt es weitere Versicherungsprodukte, die für den Urlaub sinnvoll sein können. Eine Reiseunfallversicherung kommt infrage, wenn man keine private Unfallversicherung hat. Wenn es bei einem Unfall im Ausland zur Invalidität kommt, zahlt sie unter Umständen eine monatliche Rente und im Todesfall bietet sie den Hinterbliebenen finanziellen Schutz. Häufig sind Unfälle im Ausland bei befristeten Aufenthalten jedoch schon im Rahmen einer privaten Unfallversicherung abgedeckt. Ähnlich verhält es sich bei einer Reisehaftpflichtversicherung, die Personen-, Sach- und Vermögensschäden absichert, die durch den Versicherungsnehmer entstehen. Hier empfiehlt sich eher der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung, die in Deutschland und bei befristeten Auslandsaufenthalten leistet. Allerdings gilt es auch hier die einzelnen Versicherungsbestandteile genauestens zu prüfen, da es teilweise große Leistungsunterschiede bei den Versicherern gibt.
Reiserechtsschutzversicherung — Last-Minute-Reiseversicherung — Mallorca-Police
Des Weiteren gibt es noch Reiserechtsschutzversicherungen, die bei rechtlichen Problemen im Ausland Schutz bieten. Prüfen Sie gegebenenfalls, ob Ihre Rechtsschutzversicherung auch bei Auslandsaufenthalten gültig ist. Bei Last-Minute-Reiseversicherungen handelt es sich um Versicherungspakete, die auf Last-Minute-Reisen zugeschnitten sind und einige der wichtigsten Reiseversicherungen zum günstigen Preis beinhalten. Für alle, die im Urlaub einen Mietwagen in Anspruch nehmen und auf Nummer sicher gehen wollen, kann die sogenannte Mallorca-Police interessant sein. Diese Versicherung hebt die Haftpflichtversicherungssumme für einen Mietwagen in europäischen Ländern auf deutsches Niveau. In einigen Ländern Europas sind die Deckungssummen bei der Kfz-Haftpflichtversicherung sehr gering, sodass diese bei schweren Personenschäden kaum ausreichen. Im Schadensfall müssten Sie dann eventuell eine hohe Summe selbst tragen. Checken Sie den Vertrag des Mietwagenanbieters. Die Deckungssumme bei Personenschäden sollte mindestens 5 Millionen Euro betragen. Viele deutsche Anbieter haben die Mallorca-Police schon in ihre normale Kfz-Haftpflichtversicherung integriert. Schauen Sie einfach in Ihren Vertragsunterlagen nach.
Manche Menschen verreisen gerne sorglos und sichern sich umfassend ab. Für welche Reiseversicherungen Sie sich auch entscheiden – vergessen Sie nicht die entsprechenden Versicherungsdokumente zu Ihren Reiseunterlagen zu legen, damit Sie im Bedarfsfall schnell die Kontaktdaten der Versicherungen zur Hand haben.